Hessen braucht ein echtes Verkehrswendegesetz
Der ADFC Hessen begrüßt, dass sich der Landtag mit dem Verkehrswendegesetz befasst und hofft auf Umsetzung nach der Landtagswahl. Das Land muss endlich die Baulast für die Radschnellwege übernehmen.
Angesichts der heutigen Diskussion im Verkehrsausschuss des Hessischen Landtags, erklärt Sofrony Riedmann, Landesgeschäftsführer des ADFC Hessen: „Als ADFC begrüßen wir, dass die SPD das Verkehrswendegesetz, das über 70.000 Hessinnen und Hessen im letzten Jahr mit ihrer Unterschrift gefordert haben, nun mit nur geringen Änderungen in den Landtag eingebracht hat. Es schadet der politischen Kultur, dass die Volksbegehrensinitiative durch das sehr lange Verfahren vor dem Staatsgerichtshof ausgebremst wird. Der Landtag ist der richtige Ort, um kurz vor der Wahl wieder politisch über die zukünftige Gestaltung der Mobilität in Hessen zu debattieren.“
Zwar habe das Nahmobilitätsgesetz, das die Landesregierung als Reaktion auf die erfolgreiche Kampagne des Bündnisses „Verkehrswende Hessen“ verabschiedet hatte, Fortschritte für den Radverkehr, wie die verbindliche Verpflichtung des Landes, seine Dienststellen mit überdachten Radabstellanlagen auszustatten, Landesnutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenten auszustatten und Nahmobilitätskoordinator:innen der Landkreise zu fördern, gebracht, so Riedmann. Aus Sicht des Radverkehrs brächte das Verkehrswendegesetz der Initiativen gegenüber dem schwarz-grünen Nahmobilitätsgesetz aber entscheidende Vorteile, insbesondere die Übernahme der Radschnellwege in die Baulast des Landes, wie sie der ADFC seit Jahren fordere.
„Radschnellwege leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer bewegungsfreundlichen und ökologischen Verkehrswende, müssen in Hessen aber bislang von den Kommunen geplant und gebaut werden - jede Kommune ist dabei für ihren Abschnitt des Radschnellwegs verantwortlich. Wir beobachten mit Sorge, wie dies Kommunalpolitik und -verwaltung in vielen Regionen überfordert und dazu führt, dass viele Projekte in Hessen gar nicht oder nur im Schneckentempo vorankommen. Von dem 2018 in einer Studie des Landes festgestellten Potenzial von über 800 Kilometer Radschnellwegen in ganz Hessen, ist bis heute lediglich ein sechs Kilometer langes Teilstück des Radschnellweges Darmstadt-Frankfurt fertiggestellt“, so der ADFC-Landesgeschäftsführer.
Aus Sicht des ADFC sei es dringend geboten, nach der Wahl die positiven Elemente des Nahmobilitätsgesetzes mit dem Verkehrswendegesetz zusammenzuführen und so der Verkehrswende in Hessen Rückenwind zu verleihen, "Hessen braucht ein echtes Verkehrswendegesetz", so Riedmann abschließend.
Zum Hintergrund: Volksbegehren Verkehrswende Hessen
Das Volksbegehren Verkehrswende Hessen haben die hessischen Landesverbände von ADFC, FUSS e.V. und VCD mit Unterstützung der Radentscheide Darmstadt, Frankfurt, Kassel und Offenbach sowie weiteren Mobilitäts-, Sozial- und Umweltverbänden initiiert. Gemeinsam sammelte das Bündnis von September 2021 bis August 2022 mehr als 70.000 Unterschriften hessischer Bürgerinnen und Bürger, damit das vom Bündnis Verkehrswende sorgfältig ausgearbeitete Verkehrswendegesetz per Volksbegehren verbindliches Recht in Hessen wird. Das Gesetz soll die Verkehrsmittel des sogenannten Umweltverbunds - ÖPNV, Radfahren, zu Fuß Gehen - aufwerten und unter anderem durch breitere Gehwege, ein durchgängiges Radnetz, sichere Schulwege, häufiger verkehrende Busse und Bahnen, die mehr Ziele anfahren, deutlich attraktiver machen. Ende August 2022 übergab das Bündnis die insgesamt 70.232 Unterschriften im Rahmen einer Sternfahrt nach Wiesbaden mit 12.000 Teilnehmenden dem Landeswahlleiter. Nachdem dieser das Erreichen des notwendigen Quorums bestätigt hatte, erklärte die Landesregierung wenige Wochen später das Verkehrswendegesetz als nicht verfassungskonform. Über die daraufhin vom Verkehrswende-Bündnis eingebrachte Beschwerde beim hessischen Staatsgerichtshof ist bis heute nicht entschieden worden.
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