
Sternfahrt mit 70.000 Unterschriften nach Wiesbaden
Bündnis Verkehrswende Hessen: „Enttäuscht, aber nicht entmutigt!“
Die 2022 eingelegte Beschwerde des Bündnisses Verkehrswende Hessen gegen die Unzulässigkeit des Volksbegehrens hat der Staatsgerichtshof des Landes Hessen nun zurückgewiesen. Das Bündnis kämpft weiter dafür, Inhalte des Volksbegehrens zu realisieren.
- Staatsgerichtshof des Landes Hessen weist Beschwerde gegen Unzulässigkeit des Verkehrswende-Volksbegehrens zurück
- Bündnis Verkehrswende Hessen: Entscheidung ändert nichts daran, dass ein Großteil der Bevölkerung Forderung nach einer Verkehrswende unterstützt
- Initiator:innen wollen Gesetzgebungsverfahren aktiv begleiten, um Inhalte des Volksbegehrens zu realisieren
Ende August 2022 hatte das Bündnis Verkehrswende Hessen über 70.000 Unterschriften hessischer Bürgerinnen und Bürger für ein Volksbegehren eingereicht, das darauf zielte, ein 2021 von dem Bündnis erarbeitetes hessisches Verkehrswendegesetz zu beschließen. Der Landeswahlleiter bestätigte kurz darauf offiziell die Erfüllung des hierfür erforderlichen Quorums. Allerdings erklärte die damalige schwarzgrüne Landesregierung den für das Volksbegehren vorgelegten Gesetzestext im September 2022 für unzulässig. Dagegen hatten die Initiator:innen des Volksbegehrens – die hessischen Landesverbände von ADFC, FUSS und VCD sowie die Radentscheide Darmstadt, Frankfurt, Kassel und Offenbach – im Oktober 2022 beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen Beschwerde eingelegt. Knapp vier Jahre später hat das hessische Verfassungsgericht diese Beschwerde nun zurückgewiesen.
„Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs bedeutet für uns eine Enttäuschung, aber keine Entmutigung. Immerhin ist hiermit nun Rechtsklarheit geschaffen worden, was wir begrüßen, da wir nun nicht mehr in einer unübersehbar langen Warteposition verharren müssen“, erklärt Stephan Voeth, einer der drei Sprecher:innen für das Volksbegehren Verkehrswende Hessen.
Konkrete Inhalte des über das Volksbegehren beabsichtigte Verkehrswendegesetz in Hessen sind mehr Radwege und ein landesweites Radwegenetz, breitere Gehwege und Straßen, die zu Fuß sicher überquert werden können sowie ein flächendeckendes Liniennetz, kürzere Fahrzeiten und höhere Frequenz für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Besonders auf Schulwegen soll die Verkehrssicherheit verbessert werden. Das Gesetz zielt auch auf mehr und attraktive Alternativen zum Autoverkehr in ländlichen Regionen. Informationen, Konzepte, Planung und Bau zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität sollen besser miteinander verknüpft werden.
Bündnis hält inhaltlich an den Forderungen fest
„Die Ziele der sozial-ökologischen Verkehrswende sind erstrebenswerter denn je. Um endlich mehr mehr Verkehrssicherheit, Wahlfreiheit beim Verkehrsmittel und wirksamen Klimaschutz zu erreichen, werden wir uns weiter intensiv für die Realisierung unserer Forderungen stark machen“, ergänzt Katalin Saary, ebenfalls Sprecherin für das Volksbegehren.
Die formalen und rechtlichen Hürden für ein Volksbegehren in Hessen sind – auch nach der 2018 erfolgten Reform der hessischen Verfassung – sehr hoch. Erstmals seit dem 1966 eingeleiteten Volksbegehren zur Einführung der Briefwahl gelang es in Hessen einer Initiative überhaupt, die notwendige Anzahl von Unterschriften für die erste Verfahrensstufe zu sammeln.
„Mit der Initiierung dieses Volksbegehrens und der erfolgreichen Unterschriftensammlung haben wir als Bündnis von Mobilitäts- und Umweltinitiativen Neuland beschritten. Die beeindruckende Resonanz belegt, dass ein großer Teil der Bevölkerung die Ziele dieses Volksbegehrens unterstützt. Das bedeutet für uns nicht nur eine große Bestätigung, sondern auch einen Auftrag, uns politisch weiter für ein wegweisendes Verkehrswendegesetz einzusetzen“, erklärt Volksbegehren-Sprecher Robert Wöhler.
Nahmobilitätsgesetz als Teilerfolg
Als einen Teilerfolg wertet es das Bündnis, dass sich 2023 die damals amtierende schwarzgrüne Landesregierung angesichts des mit über 70.000 Unterschriften unterstützten Vorschlags für ein Verkehrswendegesetz veranlasst sah, ein hessisches Nahmobilitätsgesetz vorzulegen, das vom Landtag auch beschlossen wurde. Dieses Landesgesetz hat Elemente des Verkehrswendegesetzes aufgegriffen – beispielsweise die Stärkung der „Vison Zero“.
Obwohl das Nahmobilitätsgesetz einen Schritt in die richtige Richtung bedeutet, ist es nach Ansicht des Bündnisses Verkehrswende aber bei weitem nicht ausreichend, um die Bedingungen für zu Fuß Gehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende in Hessen grundlegend zu verbessern. Für den ÖPNV als sehr wichtigem und intergralem Bestandteil nachhaltiger Mobilität wurde nichts getan. Die damalige Landesregierung verweigerte in den Gesprächen den Dialog über unsere Vorschläge zur Änderung des hessischen ÖPNV-Gesetzes. Das Nahmobilitätsgesetz muss nach Ansicht des Bündnisses hinsichtlich seiner Wirkung sorgfältig evaluiert werden und auf dieser Grundlage müssen weitere Entwicklungen folgen.
„Das Land muss jetzt dringend gesetzgeberisch nachlegen und die politischen Weichen stellen, damit sichere Schulwege für alle Kinder in Hessen mit durchgängigen und barrierefreien Fußwegen entstehen, der Bau von Radschnellwegen und überörtlichen Radverbindungen sichtbar Fahrt aufnimmt und um einen zuverlässigen landesweiten ÖPNV mit einem Stundentakt als Mindestangebot zu etablieren“, so Stephan Voeth abschließend.