Du benötigst Kinderbetreuung? Diese Kosten übernehmen wir!
Um dir zu ermöglichen an Veranstaltungen des ADFC Hessen teilzunehmen, übernehmen wir gerne die Kosten für deine Kinderbetreuung. Was wir genau erstatten können und wie das geht erfährst du hier.
Diese Kosten können wir dir erstatten:
*Hinweis: Bitte denk daran, dass wir die Kosten nur erstatten können, wenn du einen Antrag bei uns stellst und die entsprechenden Belege anfügst. Wie das geht, erfährst du weiter unten*
Wenn eine Person für die Kinderbetreuung mit dir reist, können wir die Reisekosten (Übernachtungs- + Fahrtkosten) für diese Person und deine Kinder übernehmen. In diesem Fall melde Dich bitte vor der Veranstaltung bei der Landesgeschäftsstelle.
Oder
Wenn deine Kinder nicht mit zur Veranstaltung kommen, sondern dir in Betreuung gegeben werden, können wir die Betreuungskosten (max. 20 EUR/Stunde) übernehmen.
Oder
Besonders bei größeren Veranstaltungen versucht der ADFC eine gemeinsame Kinderbetreuung für euch zu organisieren. Diese ist für dich dann natürlich kostenfrei.
So gehst Du vor, um Kinderbetreuungskosten erstattet zu bekommen:
Du musst bei uns einen Antrag stellen, damit wir die Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen können. Wenn du möchtest, kannst du hierzu unseren Vordruck verwenden.
Den Antrag schickst du dann einfach an die Landesgeschäftsstelle: kontakt [at] adfc-hessen.de
Oder per Post:
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Landesverband Hessen e. V.
Löwengasse 27A
60385 Frankfurt am Main
Der Antrag muss nicht vor der Veranstaltung gestellt werden.
In dem Antrag sollte stehen:
- Name und Datum der Veranstaltung
- Dein Name
- Der Name und die Anzahl deiner Kinder
- Die Kosten für die Kinderbetreuung
- Welche Kosten wir übernehmen können steht weiter oben - Bitte füge Nachweise (z.B. Tickets, Rechnung von der Betreuungsperson etc.) hinzu
- Deine Bankverbindung, damit wir dir die Kosten erstatten können
- Unterschrift
Bitte beachte:
Der ADFC Hessen übernimmt bei der Betreuung am Veranstaltungsort keine Haftung und/oder Aufsichtspflicht.