ADFC begrüßt Hessens Bundesratsvotum zur StVG-Novelle
Die hessische Landesregierung hat dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesrat zugestimmt. Der ADFC Hessen begrüßt ausdrücklich das Abstimmungsverhalten der schwarz-roten Koalition.
Die hessische Landesregierung hat dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesrat zugestimmt und damit einen Beitrag zu mehr kommunaler Freiheit bei der Verkehrsplanung geleistet. Der ADFC Hessen begrüßt ausdrücklich das Abstimmungsverhalten der schwarz-roten Koalition zugunsten der StVG-Novelle, durch die es für Städte und Gemeinden leichter wird, Tempo 30 anzuordnen sowie Fahrradstraßen und Zebrastreifen einzurichten.
„Die bis Anfang 2024 amtierende Vorgänger-Regierung hatte der Gesetzesnovelle letzten November noch die Zustimmung verweigert. Das war falsch. Dass Hessens Landesregierung diesen Fehler nun korrigiert hat, ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer Verkehrsplanung, bei der die Sicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung endlich höher bewertet wird als eine hohe Fließgeschwindigkeit des Autoverkehrs. Damit die Kommunen die neuen Möglichkeiten tatsächlich anwenden können, muss nun in der Juli-Sitzung des Bundesrats auch die StVO novelliert werden. Auch hier muss die Landesregierung unbedingt zustimmen“, kommentierte Sofrony Riedmann, Landesgeschäftsführer des ADFC Hessen das Votum der Regierungskoalition.