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FEIN-Codierung

Dies ist die Kopie einer leider inzwischen im Original nicht mehr verfügbaren Abhandlung zum Thema Codierung, verfasst 1998 von der Polizei Friedberg/Hessen, die das heute in der Bundesrepublik Deutschland am meisten verbreitete Codiersystem geschaffen hat.

Um der Wahrheit die Ehre zu geben: Die Idee zur Fahrradcodierung ging unbestreitbar von der Polizei in Bergisch-Gladbach aus. Das so genannte Bergisch-Gladbacher Modell wird heute fast nur noch in Nordrhein-Westfalen praktiziert und hat vor allem in den Städten Bergisch-Gladbach und Neuss zu großem Erfolg und bundesweitem Aufsehen und zur Nachahmung geführt.

In Hessen bekam die Polizei in Giessen Wind von diesem System und entwickelte es weiter. Die Polizei in Friedberg/Hessen setzte noch das Sahnehäubchen auf und taufte dann das Ganze "FEIN-Codierung", wobei FEIN für Friedberger Eigentümer Identifikations-Nummer steht.

Viele haben also mitgewirkt, um die Identifizierung von Eigentum zu ermöglichen, Dank sei ihnen allen ausgesprochen. Erstrebenswert wäre es, dass wir bundesweit ein einheitliches Codiersystem etablieren, in der Praxis ist es aber nicht durchsetzbar. Siehe hierzu entsprechenden Kommentar im Katechismus zur Fahrradcodierung von .

Hier also der bei der Fusion der IHK Friedberg und Giessen untergegangene Beitrag der Polizei Friedberg/Hessen aus 1998 im Wortlaut.

Zitat (Stand 16. Oktober 1998)

Polizeidirektion Friedberg, 61169 Friedberg, September 1998, Grüner Weg 3, Tel.: (0 60 31) 601 - 0 Fax: (0 60 31) 601 - 181

Benutzerhinweis zur FEIN-Konzeption

FEIN - die Friedberger-Eigentums-Identifizierungs-Nummer

FEIN ist

Eine Konzeption zur Kennzeichnung von Gegenständen, die Ziel der Eigentumskriminalität sind ein Projekt der Polizeidirektion Frieberg zur präventiven und repressiven Kriminalitätsbekämpfung.

Mit Hilfe von FEIN

können die Eigentumskriminalität wirksam minimiert und Fundsachen den Eigentümern zurückgegeben werden.

Das Hessische Landeskriminalamt hat mit einer Richtlinie (HLKA vom 10. April 1997, Az. 161 - II / 301 96 - Eg.), die allen Polizeidienststellen in Hessen zur Kenntnis und Beachtung zugeleitet wurde, für die Eigentumskennzeichnung von Fahrrädern, aber auch andere Wertgegenstände, die Ziel der Eigentumskriminalität sind, das sogenannte "Friedberger Modell" zur Anwendung empfohlen. Das FEIN-Kennzeichnungssystem ist so überzeugend, daß es nach Beschluß der "Kommission Vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung" im Jahre 1997 von 15 Bundesländern (bei einer Gegenstimme des Landes Berlin) übernommen wurde.

Die Sachverständigenkommission für Kriminalprävention der Hessischen Landesregierung (Landes-Präventionsrat) beurteilte die FEIN-Konzeption als eine intelligente Möglichkeit, Diebstahlschutz zu bieten und unterstützt ebenfalls das von der Friedberger Polizei entwickelte Konzept.

Vorteile der Friedberger-Eigentums-Identifizierungs-Nummer:

Sofortiger Rückschluß auf den Eigentümer.
Die FEIN-Kennzeichnung ist leicht nach dem Wohnort rekonstruierbar* -sonstige Geräte-/Individualnummern aber auch nicht. * (Vergessene oder nicht mehr vorhandene Belege - kein Problem) Die FEIN-Kennzeichnung ist "selbsterklärend" und bedarf keiner Registrierung, d. h. keine Dateiverwaltung, keine Datenschutzproblematik. Eine FEIN-Kennzeichnung macht Wertgegenstände für Diebe und Hehler unattraktiv und erhöht das Entdeckungsrisiko. Fundsachen mit FEIN-Kennzeichnung können dem Eigentümer zurückgegeben werden. Die FEIN-Kennzeichnung kann auf nahezu alle Gegenstände aufgebracht werden.

Bedenken Sie, daß der Diebstahl von Wertgegenständen kaum aufzuklären ist, wenn nicht nachgewiesen werden kann, wer rechtmäßiger Eigentümer ist. So ist es nicht verwunderlich, wenn derzeit nach aufwendigen Diebesgut-Ausstellungen rund 90% der Gegenstände an Tatverdächtige zurückgegeben werden muß. Nach Wohnungseinbrüchen können Individualnummern von entwendeten Gegenständen nur in ganz geringem Unfang (ca. 2%) genannt werden, so daß die Kriminalitätsbekämpfung außerordentlich erschwert wird.

Eine FEIN-Kennzeichnung kann auf den meisten Gegenständen auf verschiedenste Art und Weise erfolgen.

An Möglichkeiten sind denkbar:

Gegenstand FEIN-Kennzeichnung durch
Foto-/Videokameras Unterhaltungselektronik, Mobiltelefone, Faxgeräte, PC's Eingravieren, Einritzen, Einschmelzen
Schmuck Antiquitäten Eingravieren
Teppiche UV-Beschriftung und Beschriftung mit wasserfestem Stift
wertvolle Bilder u. ä. Gegenstände Einbrennen im Rahmen, UV-Beschriftung
Werkzeuge und Baumaschinen Eingravieren, auch elektroinduktiv Einschlagen, Farb-Beschriftung
Fahrräder Einfräsen, Einschlagen, Einschmelzen
Waffen Einfräsen
Generell Gegenstände mit Lackbeschichtungen Einschmelzen

Größere Gegenstände sind ggf. zusätzlich mit einer FEIN-Schablone (von Schilderherstellern) und Farbe zu beschriften, (Empfehlung: schwarzer, hochglänzender Acryl-Autolack in Spraydosen).

Wichtig ist, eine nach außen hin sichtbare, möglichst unveränderliche FEIN-Kennzeichnung auf einem wesentlichen Teil des Gegenstandes (z.B. am Gehäuse) anzubringen.

Dabei ist eine zusätzliche und mehrfache Kennzeichnung, auch im Innern des Gegenstandes empfehlenswert.
Die FEIN-Kennzeichnung ist fortlaufend und ohne Lücken (Verfälschungsgefahr) anzubringen. Die FEIN-Kennzeichnung muß immer nach der gleichen Systematik erfolgen (Siehe Muster für die Polizeidirektion Friedberg/H.), um Verwechselungen von Buchstaben und Zahlen zu vermeiden, die z.B. die polizeiliche Sachfahndung infrage stellen würden.

Viele machen bereits mit:

Es kann nicht als Aufgabe der Polizei angesehen werden, FEIN-Kennzeichnungen vorzunehmen. Dies kann nur ausnahmsweise, z. B. anläßlich von Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Öffentlichkeitsaktionen) erfolgen. Die FEIN-Kennzeichnung erfährt nur dann eine entsprechende Anwendung und Verbreitung, wenn sie durch Partner und durch die Bürger selbst erfolgt.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hat das "Friedberger Modell" übernommen und propagiert es schon seit einiger Zeit. Er bietet Fahrradkennzeichnungen gegen eine geringe Gebühr an. Die Industrie- und Handelskammer und die Kreishandwerkerschaft im Wetteraukreis sind von dem System überzeugt, so daß sie ihre mehreren tausend Mitgliedsbetriebe über die FEIN-Kennzeichnung und ihre Vorteile informieren. Dabei werden den Firmen und Handwerksbetrieben im Wetteraukreis ihre jeweilige Nummer und die Hinweise für die Anbringung bekanntgegeben. Zudem wurde von der Kreishandwerkerschaft in Friedberg zur präventiven Abschreckung ein Aufkleber mit Symbol und Aufschrift entwickelt.

"Achtung, Gegenstände sind FEIN polizeilich gesichert"

Der Aufkleber, schwarze Schrift auf gelbem Grund, ist in verschiedenen Größen vorgesehen.
(Anmerkung: Zur Zeit in Vorbereitung)

Auch weitere Partner erklärten ihre Mitwirkung z. B. Stadt- und Gemeindeverwaltungen, die über ihre Einwohnermeldeämter den Bürgern auf Anfrage ihren persönlichen FEIN-Code mitteilen. Auch in den Verwaltungen (u. a. Gegenstände auf Bauhöfen) können eigene Gegenstände mit der FEIN-Kennzeichnung versehen werden.

Weitere Beispiele sind: Das Schulverwaltungsamt, das Schuleigentum, z. B. PC, mit FEIN kennzeichnet. Schulen, die eigene Gegenstände, aber auch solche von Schülern, kennzeichnen. Fahrradhändler, Schmuck- und Uhrenhändler, Optiker, Versicherungen, Baufirmen, Kirchen (Kunst- und sakrale Gegenstände), können ihre Wertsachen mit FEIN kennzeichnen. Für die Feuerwehren, besteht die Möglichkeit ihre eigenen Geräte zu kennzeichnen, aber auch anläßlich ihrer Öffentlichkeitsarbeit für die Bürger Aktionen mit FEIN-Kennzeichnungen durchführen.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß das FEIN-Konzept von den Bürgern überaus positiv angenommen wird.

Es ist klar, daß mit Hilfe der FEIN-Kennzeichnung, die Eigentumskriminalität wirksam minimiert werden kann. Es kommt dabei aber entscheidend darauf an, daß möglichst viele Wert-Gegenstände eine FEIN-Kennzeichnung erhalten. Bereits ein Gegenstand, mit FEIN gekennzeichnet, kann helfen, eine ganze Serie von Straftaten aufzuklären.

Der FEIN-Code setzt sich aus Daten zusammen, die den Stadt- und Gemeindeverwaltungen vorliegen. Der FEIN-Kennzeichnung liegt das amtliche Gemeinde-Schlüsselverzeichnis zugrunde, das für Verwaltungsaufgaben in der Bundesrepublik Deutschland verwendet wird.

Beispielkennzeichnung für die Polizeidirektion Friedberg:

FB 08 00045 003 PD
1. 2. 3. 4. 5.

Im Wetteraukreis 14 Stellen!

Die FEIN-Codierung ergibt sich aus:

  1. den ersten Buchstaben der amtl. Kfz-Kennzeichen für den jeweiligen Zulassungsbezirk, des Wohnortes, z. B. FB für den Wetteraukreis oder F für Frankfurt, RUED für Rüdesheim, u.s.w.
    (ein-, bis vierstellig)
  2. der Schlüssel-Nr. aus dem offiziellen Gemeindeschlüsselverzeichnis für Stadt und Gemeinde.
    (in Hessen immer zweistellig)
  3. der Schlüsselnummer für die Straße
    (immer fünfstellig)
  4. der Hausnummer 
    (immer dreistellig)
  5. den Initialen des Eigentümers (immer zweistellig)

Erläuterung:


Die bundesweit verwendeten Schlüsselzahlen für das jeweilige Land bzw. den Kreis, z.B. Hessen und Wetteraukreis: 06 440, werden durch das international bekannte Kfz-Kennzeichen: "FB" (Wetteraukreis), ersetzt

Nach der Richtlinie des HLKA sind im Hinblick auf andere Kreise wie z. B. HEF u. RUED maximal 16 Stellen anzugeben, wobei die "Leerfelder" bei den Gemeinde- und Straßenschlüsseln sowie bei der Hausnummer nach vorne mit einer Null aufzufüllen sind.

Zur Beachtung:

Bei Hausnummern mit zusätzlichen Bezeichnungen, z.B. 15 A oder 203 C, sind diese Zusatzbezeichnungen nicht aufzuführen. Das gilt auch für sog. Appartementnummern, wie 1001.3, 102/5, oder interne, selbstgewählte Haus-/ Gebäudebezeichnungen.

Für Fahrzeugkennzeichen werden die Umlaute Ä, Ö, Ü nicht verwendet. Daher sind für die Kennzeichen der Städte und Landkreise anstelle von Ü UE, z. B. für den Rheingau-Taunus-Kreis: RUED einzusetzen. Bei Doppelnamen wird der 1. Buchstabe des ersten Vornamens und der 1. Buchstabe des ersten Familiennamens verwendet, z.B. Karl-Heinz Müller-Thurgau = KM

Bei den Vor- und Zunamen werden nur A, O, oder U - ohne das "E" eingesetzt, z.B. Ücsel ÖZBEK = UO.

Die Codierung ist nur mit Großbuchstaben zu versehen.

Hinweise zu Produkthaftungs- und Garantieleistungseinschränkungen sind - je nach Anbringung des Identifizierungscodes, Art und Gegenstand - zu beachten!

Häufig gestellte Fragen

Was passiert mit der FEIN-Codierung beim Wohnungswechsel?

Ein Wohnungswechsel ist kein Problem. Die Polizei und die Einwohnermelde-ämter können nach den Meldedaten einen Wohnungswechsel nachvollziehen und den neuen oder früheren Wohnort des Eigentümers feststellen.

Neben der ersten FEIN-Codierung kann auch die neue Codierung angebracht werden. Die Polizei hat dann die Möglichkeit, die Nummern in ihre Ermittlungen einzubeziehen.

Wie wirkt sich ein Eigentümerwechsel bei einem Verkauf des FEIN-codierten Gegenstandes aus?

Jeder Verkauf eines Gegenstandes sollte mit einem schriftlichen Kaufvertrag bestätigt werden. Damit hat der Käufer einen Eigentumsnachweis, der auch bei den polizeilichen Ermittlungen eine wichtige Rolle spielen kann.

Der Käufer kann seine FEIN-Codierung ebenfalls zusätzlich anbringen. Die Polizei hat die Möglichkeit mit den Nummern ihre erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.

Auch Rückfragen bei dem Vorbesitzer über dessen FEIN-Kennzeichnung führen zum Eigentümer.

Was ist, wenn der Dieb seine eigene FEIN-Codierung an dem gestohlenen Gegenstand anbringt?

Die FEIN-Kennzeichnung ist für sich alleine kein Eigentumsnachweis. Sie bietet aber die Möglichkeit der schnellen und unkomplizierten Eigentümerermittlung.

Bringt ein Dieb seine eigene FEIN-Codierung an einem gestohlenen Gegenstand an, so bekundet er damit die Absicht, sich den Gegenstand rechtswidrig anzueignen. Dies bietet die Chance, die Straftat nachzuweisen. Damit ist für den Dieb ein Risiko verbunden. Sie haben es meist eilig, von daher haben sie kaum die Möglichkeit, eine eigene FEIN-Codierung, zumindest nicht zwischen Diebstahls- und Verbringungsort, anzubringen.

Mit der möglichst auf vielen Wert-Gegenständen angebrachten FEIN-Codierung besteht die Chance, Gegenstände ihren rechtmäßigen Besitzern zurück zu geben. Bislang ist diese Chance sehr gering, weil der Polizei in viele Fällen Nummern zum Stehlgut fehlen.

Ihr Ansprechpartner für zusätzliche Informationen:

Polizeidirektion Friedberg Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (PÖA) Kriminalhauptkommissar Willi Schwarz, Grüner Weg 3, 61169 Friedberg, Tel.: 0 60 31 / 601 - 0, Fax: 0 60 31 / 601 - 181

Herr Schwarz steht für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Ebenso unterstützen Sie hessen- und bundesweit die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der jeweiligen Polizeidienststellen.

Für eine PC-Bildschirmpräsentation der FEIN-Konzeption steht bei der Polizeidirektion Friedberg eine Diskette zur Verfügung (gegen Übersendung einer Leerdiskette).

Systemanforderung: PC mit Microsoft Windows, ab Version 3.1, Microsoft PowerPoint, ab Version 4.0.

Ich hoffe auf Ihre Mithilfe zur Minimierung der Kriminalität und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Gerhard Anhäuser
Polizeidirektor
Zitatende

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